AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

*ral ag beinhaltet rent-a-lounge ag und eventdekorationen.ch

1. Eigentumsvorbehalt

Mietgegenstände sind Eigentum der Firma rent-a-lounge ag, CH-5620 Bremgarten und werden dem Mieter zum Gebrauch am vereinbarten Ort überlassen. Der Mieter darf die Mietge genstände weder veräussern, verpfänden noch weitervermie ten. Eine Umplatzierung der Möbel ist nur in Rücksprache mit rent-a-lounge ag zulässig.

2. Reduktion und Annullation

Bei einer Reduktion / Annullierung des Vertrages werden für unsere Aufwendungen folgende Ansätze in Rechnung gestellt:

Bei einer Reduktion / Annullierung

Bis 60 Tage vor Mietbeginn: keine Kosten

Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 %*

Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60 %*

Bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75 %*

Anschliessend gelten: 100 %*

Reduktion: Falls alternatives Mobiliar gewünscht ist, wird ausschliesslich die Differenz zur Reduktion verrechnet.

Für erteilte Aufträge, die aus irgendwelchen Gründen vom Kunden annulliert werden, werden dem Kunden die bis zum Zeitpunkt der Annullation erbrachten Aufwände von ral ag nach Aufwand (Zeitaufwand nach Stundenhonorar, Drittdienstleister, Spesen etc.) in Rechnung gestellt.

Sind durch den Kunden bereits Kosten entstanden, welche die Annullationskosten übersteigen, so ist ral ag* berechtigt, den tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Auf wetterbedingte Annullationen können wir keine Rücksicht nehmen. Hier gelten die Allgemeinen Annullierungs- und Reduktionsbestimmungen.

Der Rücktritt von bestätigten Aufträgen hat zwingend schriftlich zu erfolgen.

3. Urheberrecht

Wir geht davon aus, dass das Urheberrecht für das vom Kunden gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial und allfällige Namensrechte im Besitz des Kunden sind. (Rechte Dritter werden nicht verletzt). Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde ral ag* für allfällige Ansprüche Dritter schadlos zu halten. Dies gilt für sämtliche Tätigkeiten von ral ag* im Rahmen des erteilten Auftrags.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum,insbesondere das Urheberrecht von ral ag* an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von ral ag* geschaffenen Kreationen, Layouts, Texten, Präsentationen, Originaldaten, Skizzen, Modellen, Muster etc. Dies gilt unabhängig davon, ob eine de�nitive Auftragserteiung erfolgt oder es sich um Gestaltungsvorschläge handelt.

Mit der Bezahlung des Auftrags erfolgt keine automatische Übertragung des Urheberrechts. Das Urheberrecht beinhaltete das Nutzungs- und Veränderungsrecht und darf nicht an Dritte weitergeleitet (zweckentfremdet) werden.

4. Mehraufwand

Ral ag* ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerung zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. ral ag* behält sich vor, Mehrkosten für Nacht- und Wochenendarbeit, die durch eine verspätete Auftragserteilung bei unverändertem Endtermin verursacht werden, nach Aufwand und branchenüblichen Ansätzen in Rechnung zu stellen.

5. Bewilligung und Parkplätze

Spezialregelungen (öffentliche Plätze, Parkplatz Bewilligungen, ausserordentliche Lieferbedingungen, etc.) müssen ral ag* frühzeitig mitgeteilt werden. Allfällig entstehende Kosten sind in der Verantwortung des Mieters. ral ag* lehnt jede Haftung ab.

6. Inkrafttreten und Geltungsbereich

Mit Wirkung ab Februar 2020 unterliegen alle Leistungen von rent-a-lounge ag und eventdekorationen.ch diesen AGBs, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung abgeändert worden sind.

Dies beinhaltet: insbesondere Entwurf, Planung, Gestaltung, Anfertigung, Gebrauchsüberlassung, Lieferung und Transport etc. von Elementen für Messen, Ausstellungen und Events, Beratung und Organisation in diesem Zusammenhang, sowie die Verträge zwischen rent-a-lounge ag / eventdekorationen.ch und Ihren Kunden ausschliesslich.

Eigene Bestimmungen des Kunden werden nicht automatisch Vertragsbe standteil und entfalten keine Wirkungen ohne separate Genehmigung.

7. Offerten und Auftragsbestätigungen

7.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung erfolgt eine erste allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und wird ein Auftrag danach nicht erteilt, ist ral ag* berechtigt, vom Kunden für ihre Aufwände im Zusammen- hang mit der Erstellung der zweiten und allfälliger weiterer Offer- ten, Illustrationen, Skizzen, Recherchen, Modellen, Bemusterun- gen etc. eine Entschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu verrechnen.

7.2 Die Miete der Infrastruktur (Möbel und Zusatzartikel) beginnt und endet gemäss der Mietbestätigung.

7.3 Erhält ral ag* trotz mehrmaliger Rückfrage keine de�nitive Zusage oder unterzeichnete Mietbestätigung / Auftragsbestätigung, behält ral ag* sich vor, den Auftrag freizugeben.

7.4 Die Annahme der Offerte von ral ag* kann formlos erfolgen und ist mit unterschriebenen Bestätigung rechtskräftig. Durch die Offer- tenannahme des Kunden kommt der Vertrag zwischen ral ag* und des Kunden rechtsgültig zustande und der Kunde anerkennt da- mit gleichzeitig auch diese AGB.

Ral ag* bestätigt die Offertenannahme mittels schriftlicher Auftrags- bestätigung. Allfällige Unstimmigkeiten sind ral ag* umgehend mit- zuteilen. Spätere Änderungen oder Annullierungen sind mit Kos- tenfolgen verbunden.

7.5 Preisaufschläge von Dritten, die Bestandteil des Angebots sind, z.B. von Druckereien, Technikern, Floristen oder sonstigen Liefe- ranten, führen auch bei laufenden Aufträgen zu entsprechenden Preisanpassungen.

7.6 Wir behalten uns vor, Zusatzaufwände für Änderungen bereits bestätigte Gegebenheiten (z.B. Lieferterminen, Retouren bei Selbstabholung) nach Aufwand zu verrechnen.

7.7 Handgeschriebene Änderungen auf der Mietbestätigung sind ohne Gegenbestätigung von ral ag* nicht rechtskräftig.

8. Zustand des Materials

8.1 Beim Mietmaterial handelt es sich um gebrauchte Ware. Sie be�ndet sich bei der Auslieferung, resp. Herausgabe in ein- wandfreiem, sauberem Zustand.

8.2 Nach Rücknahme der Ware wird ral ag* diese prüfen und dem Kunden Mängel, für die er einzustehen hat, binnen zwei Werk- tagen zu melden. Entdeckt ral ag* Mängel beim Einlagern,die bei standardmässiger Untersuchung nicht erkennbar waren, so werden diese dem Kunden auch nachträglich verrechnet.

8.3 Defekte oder verlorene Ware, die nicht mehr repariert, resp. aufgefunden werden kann, wird zum Einkaufspreis abzgl. 20% Wertminderung, ohne Rücksicht auf das Alter, verrechnet.

8.4 Bei Sachschäden an den Mietgeräten und allfälligen Person- enschäden oder Folgeschäden an Dritteigentum lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab.

9. In Verantwortung des Mieters

Um einen speditiven Ablauf vor Ort gewährleisten zu können, liegt es in der Verantwortung des Mieters, neben der Anfahrt / Zufahrt auch den Zugang zur Räumlichkeit zu gewährleisten.

Bei Verzögerungen oder Mehraufwand erlauben wir uns, die damit verbundenen Zusatzaufwände (z.B. bei Wartezeiten, Verspätung bei Folgeaufträgen) �nal nach Effektivität zu verrechnen.

Die uns angegebene Kontaktperson ist vor dem Aufbau und Abbau erreichbar und pünktlich vor Ort anwesend. Falls dies nicht möglich ist, bitten wir um frühzeitige Rücksprache

10. Reklamationen

Beanstandungen / Qualitätsmängel sind direkt nach Annahme der Ware zu prüfen. Werden diese nicht direkt telefonisch o. schriftlich gemeldet, übernimmt ral ag* keine Haftung.

Reklamationen über Mängel an Waren, welche während der Mietdauer entstehen sind ral ag* ebenfalls, sobald bekannt, telefonisch o. schriftlich mitzuteilen.

Sind wir telefonisch nicht erreichbar, ist die Reklamation innnert 48 Stunden schriftlich zu erfolgen.

Telefon: +41 56 470 25 18, Mail: info@rent-a-lounge.ch

11. Zahlungskonditionen

Als Zahlungsmodalitäten gelten die in der Bestätigung vereinbarten Konditionen. Bei nicht Einhalten der Zahlungsfristen ist ral ag* berechtigt, bei zukünftigen Anlässen eine Zahlung im Voraus zugrunde zu legen.

12. Epidemie / Covid-19

Wird die Veranstaltung abgesagt oder verschoben, bzw. der Auftrag ganz oder teilweise annulliert, gelten die Allgemeinen Bestimmungen. (Siehe Punkt 2)

13. Brandschutz

Unser Mobiliar erfüllt alle Kriterien der Allgemeinen Brandschutzbestimmungen. Alle zusätzlichen Kriterien (z.B. "RF3") sind individuell mit ral ag* abzuklären.

14. Versicherung

Die Versicherung der Ware ist Sache des Mieters. Der Mieter haftet vollumfänglich bei Beschädigung und / oder Verlust der Vertragsgegenstände oder von Teilen davon bis zu deren Rücknahme durch ral ag*. Wir empfehlen alle überlassenen Gegenstände gegen Beschädigung und Verlust zu versichern.

15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird CH-5620 Bremgarten vereinbart.

16. Einverständniserklärung


Ich habe die AGB von rent-a-lounge ag und eventdekorationen.ch gelesen und akzeptiert.

Datum, Ort, Unterschrift, (Firmenstempel)